Praxis für Psychotherapie
M.Sc. Simon Radow


Kognitive Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist eine Form der Psychotherapie, die darauf abzielt, psychische Probleme durch die gezielte Untersuchung und Veränderung von ungesunden Verhaltensweisen und Denkmustern zu behandeln. Sie basiert auf dem Konzept, dass unser Verhalten erlernt ist und somit auch verändert werden kann. Der Fokus liegt darauf, möglichst konkrete Probleme anzugehen und praktische Lösungen zu finden, um langfristige Verbesserungen in der psychischen Gesundheit und im Wohlbefinden zu erreichen.
Neben der kognitiven Verhaltenstherapie gibt es weitere Richtlinienverfahren. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Einzeltherapie

Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern pro Einheit 50 Minuten. Wie viele Sitzungen nötig sind, ist sehr unterschiedlich und abhängig von Ihrem Anliegen und Beschwerden. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

  • Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).


  • Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Ich helfe Ihnen dann gern dabei die Formulare auszufüllen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.


  • Gesetzliche Krankenversicherung

 Ihre Krankenversicherung ist nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis dann zu übernehmen, wenn es ihr nicht gelingt, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz anzubieten.
Ablauf bei der Beantragung einer Psychotherapie in der sog. Kostenerstattung:

  1. Protokoll der erfolglosen Therapieplatzssuche: Kontaktieren Sie zunächst möglichst viele von den gesetzlichen Kassen zugelassene Psychotherapeuten in der Nähe Ihres Wohnortes und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung. Da Sie nachweisen müssen, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin).
  2. PTV 11 Formular: Vereinbaren Sie hierzu einen Sprechstundentermin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten. Dieser stellt Ihnen - auch wenn er selbst keinen Therapieplatz anbieten kann - das PTV 11 Formular aus. In diesem wird i.d. Regel angegeben, dass bei Ihnen eine Psychotherapie zeitnah notwendig ist. Sprechstundentermine werden beispielsweise über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt.
  3. Konsiliarbericht: Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) und lassen Sie sich einen Konsiliarbericht anfertigen. Darin wird i. d. Regel bestätigt, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.
  4. Mitteilung an Krankenkasse: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.


Nach verstreichen dieser Frist kontaktieren Sie mich, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können, bei dem wir dann das weitere Vorgehen für die Antragstellung besprechen. Melden Sie sich gerne bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Kostenerstattungsverfahren benötigen.


Gruppentherapie

Eine Sitzung einer Gruppentherapie dauert 100 Minuten. Die Gruppengröße besteht in der Regel aus mindestens drei und maximal neun Patient:innen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Größe der Gruppe und orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).